Schulelternratsvorsitzende: Frau Paschen
Stellvertreterin: Frau Chan
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und unserer Schule wird durch die Einbeziehung der Elternschaft u.a. in Schulgremien erreicht.
Die Mitwirkung der Eltern in schulischen Gremien ermöglicht den Austausch zwischen Schule und Elternhaus.
Das niedersächsische Schulgesetz schafft hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Gremienarbeit kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden:
- Elternvertreter in der Klassenelternschaft:
Alle Eltern einer Klasse wählen aus ihrer Mitte Elternvertreter.
- Schulelternrat:
Alle Elternvertreter (und an unserer Schule auch deren Vertreter) bilden den Schulelternrat und wählen den Schulvorstand und die Vertreter für die Gesamt- und Teilkonferenzen.
Außerdem können Vertreter des Schulelternrates im Gemeinde-, Kreis- und Landeselternrat mitwirken.
An unserer Schule setzt sich der Schulelternrat aus je zwei Elternvertretern pro Klasse zusammen.
Er ist die „Zentrale“ der Elternarbeit in der Schule.
Er erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleiterin, Schulbehörde und dem Schulträger.
Mindestens zweimal im Schuljahr tagt der Schulelternrat, um die Fragen und Probleme der Schule und der Schülerschaft zu erörtern. Die Schulleitung wird hierzu bei Bedarf eingeladen.
Der Schulelternrat wählt für zwei Jahre aus seiner Mitte die/den Schulelternratsvorsitzende(n) und deren/dessen Stellvertreterinnen/Stellvertreter.
Zu den Aufgaben der/des Vorsitzenden und der Vertretung gehören z.B. die Einberufung des
Schulelternrats und Ausführung der dort gefassten Beschlüsse, das Führen regelmäßiger Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten der Schule und des Unterrichts und die Information der Elternschaft über wichtige Vorhaben.
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